Frauenärztepraxis Schortens

Leistungen

Frau Dr. med. Christina Bruness und Frau Svetlana Geibel
Telefon 04461 / 84088

Gynäkologische Versorgung

Im Rahmen der fachärztlichen Gynäkologischen Versorgung bieten wir folgende Leistungen an:
Behandlungszimmer 1

Gynäkologie

(bitte beachten Sie: nicht alle aufgeführten Untersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen! Wir beraten Sie gerne!)

  • jährliche Krebsvorsorgeuntersuchungen, inklusive Abnahme der im Rahmen des Zervixscreenings vorgesehenen Abstriche (z.B sog. PAP-Abstrich, ggf. zusätzlich HPV-Abstrich, auf Wunsch auch Autocyte-Abstrich (in Qualität und Aussagekraft der Abstrichtechnik nach Papanicolaou (=Pap-Abstrich) überlegen); mikrobiologischer Abstrich; Urindiagnostik; Clamydienscreening; Stuhltest/immunologischer Stuhltest
  • kompletter gynäkologischer Ultraschall
  • Mammasonographie
  • Beratung bei Verhütung, verschiedene Methoden einschließlich Einlage z.b. Implanon (Verhütungsstäbchen), IUP (Hormon-oder Cu/Gold-Spirale)
  • Screening auf sexuell übertragbare Erkrankungen
  • Kinderwunschberatung
  • Menopausenberatung, Phytotherapie, Hormonersatztherapie
  • Nachsorge bei onkologischen Erkrankungen
  • urogynäkologische / Inkontinenz-Beratung, inklusive Pessartherapie

Geburtshilfe

(bitte beachten Sie: nicht alle aufgeführten Untersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen! Wir beraten Sie gerne!)

  • ambulante Schwangerenbetreuung
  • Immunscreenig auf Toxoplasmose, Cytomegalie
  • Beratung nicht-invasiver Pränataldiagnostik wie z.B. NT-Screening (Nackenfaltenmessung zwischen 11.-14. SSW), Bluttest (Risikoabschätzung Trisomie 13, 18, 21 sowie fetaler Rhesus-Faktor bei Rh-negativen Müttern)
  • Schwangerenultraschall, CTG, Zuckertest (als Screening auf Gestationsdiabetes), Streptokokkenabstrich im letzten Trimenon
  • Wochenbettbetreuung, Abschlussuntersuchung, Beratung zur Rückbildung
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in Schwangerschaft (14.-40. SSW): Die unbedenkliche Sonographie ist eine Standarduntersuchung während der Schwangerschaft, die im Rahmen der Vorsorge dreimal stattfindet, um die Entwicklung des Kindes festzustellen. Seit dem 01.01.2021 ist das sogenannte „Babyfernsehen“, welches einzig dem Zweck kommerzieller Bilder vom Ungeborenen diente, untersagt. Dies begrüßen wir. Gleichwohl sind medizinisch sinnvolle, aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthaltene Ultraschalluntersuchungen* darüber hinaus natürlich bei uns möglich. (*Zusatzleistung)

Krebsfrüherkennung

Zur Früherkennung von Krebs bieten wir verschiedene Untersuchungen an. Gemäß den gesetzlichen Richtlinien zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung werden einmal pro Jahr folgende Untersuchungsmethoden für Frauen erstattet.

Ab dem 20. Lebensjahr

  • Erkennung von Gebärmutterhalskrebs durch Abstrich vom Muttermund
  • Clamydienscreening
  • Tastuntersuchung der Brust
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust im Zuge der Krebsfrüherkennung

Zusätzlich ab dem 35. Lebensjahr

  • HPV Screening

Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr

  • Erkennung von Darmkrebs für Frauen im Alter von 50 – 55 Jahre
  • Ein Schnelltest pro Jahr auf occultes (=verstecktes) Blut im Stuhl

Wunschleistungen

Sind die Voraussetzungen der fachärztlichen Leistungen über die gesetzliche Krankenkasse nicht gegeben, so bieten wir diese selbstverständlich gerne als Zusatzleistungen an. Zu den sogenannten Wunschleistungen können zählen:
  • Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke
  • Brustultraschalluntersuchung (Mammasonografie)
  • Zusätzlicher Vorsorgeabstrich mit verbesserter Technik
  • HPV-Test (auf Humane Papillomaviren)
  • Kontrolluntersuchung der Spirale (mittels Ultraschall)
  • Div. Labortests nach Bedarf (Schwangerschaftstest, HIV-Test, Hormonbestimmung)

Am Empfang werden unsere Mitarbeiterinnen Sie diesbezüglich ansprechen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne vor der Untersuchung zur Verfügung, um alles in Ruhe zu besprechen.

Hinweis zu den Zusatz-/ Wunschleistungen

Fachärztliche Leistungen können nur noch auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden, insofern sie Bestandteil des vorgegebenen Leistungskatalogs sind. Der Umfang des Leistungskatalogs wird gesetzlich geregelt. Alle Untersuchungen, die aufgrund einer Erkrankung vorgenommen werden müssen, sind selbstverständlich erstattungsfähig.
Im Falle der Vorsorgeuntersuchungen müssen wir allerdings sehr genau darauf achten, was im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist und was eine Zusatzleistung darstellt.

Gewünschte Untersuchungen, die eine zusätzliche Sicherheit für Sie persönlich darstellen, aber von der Krankenkasse nicht zu den Vorsorgeleistungen gezählt werden, müssen daher von Ihnen selbst gezahlt werden. Weiter oben haben wir eine Liste der häufigsten Wunschleistungen für Sie zusammengestellt, die für Ihre Gesundheitsvorsorge sinnvoll sein können. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen oder aber auch bei Wunschleistungen, die nicht in der Aufzählung enthalten sind, jederzeit gerne gezielt an.