Diese Informationskarte für die Anwenderin wurde als verpflichtender Teil der Zulassung erstellt und mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgestimmt. Sie soll als zusätzliche risikominimierende Maßnahme sicherstellen, dass Patienten mit den Besonderheiten der Anwendung des Arzneimittels vertraut sind und dass dadurch das mögliche Risiko für Blutgerinnsel reduziert wird.